Recycling-Infoservice

 

1. Wertstoffentsorgung in Berlin und Brandenburg

2. Photovoltaik

3. Abfallvermeidung, Sortierung und Verwertung

4. Biomasseverwertung

5. Windkraftanlagen

 

Wertstoffentsorgung in Berlin und Brandenburg

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Entsorgung von Photovoltaik und Solarthermie – Modulen


Um die unterschiedlichen Techniken zur Ausnutzung der Sonnenenergie sprachlich zu unterscheiden, spricht man bei Anlagen, die der Stromerzeugung dienen von Photovoltaikanlagen. Anlagen, die der Erwärmung von Wasser dienen, werden dagegen als solarthermische Anlagen oder Sonnenkollektoren bezeichnet.

I. Rechtliche Grundlagen Photovoltaik - Module:

Historie:

2000 - Rücknahme und Recycling von alten Photovoltaik Modulen (PV-Modulen) noch kein Teil von WEEE1(EU- Richtlinie: Waste of Electrical and Electronic Equipment)

Nachweis der Industrie für eine adäquate, brancheninterne Entsorgungslösung gescheitert

2012 - PV-Module sind Teil der neuen WEEE2-Direktive zum Recycling alter Elektro- und Elektronikgeräte

2015 - WEEE national organisiert; in Deutschland umgesetzt durch das Elektrogesetz [ElektroG], das Ende 2015 in neuer Fassung (ElektroG2) erschien

Seither bestehen umfangreiche und komplexe Anforderungen für Hersteller und Importeure, die in Deutschland PV-Module vertreiben möchten wie:

- Registrierung
- Garantiestellung
- Rücknahme und Recycling
- Berichtswesen

Das Recycling und die Rücknahme von defekten und alten PV-Modulen war in Deutschland bisher nicht eindeutig geregelt. Sofern es Verpflichtungen für Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer (Händler) gab, gingen diese auf vertragliche Anforderungen, beispielsweise im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen, zurück. Insbesondere wurden auf europäischer Ebene PV-Module beim Entwurf und der Implementierung der ersten WEEE-Richtlinie Anfang 2000 noch nicht als relevante Elektrogeräte angesehen, dementsprechend fanden sie also auch keinen Eingang in den Anwendungsbereich des ersten deutschen Elektrogesetzes, das am 24. Oktober 2015 durch das neue ElektroG2 abgelöst wurde. Dies hatte vor allem folgende Ursachen:

- Erst das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit seinem Vergütungsmodell für Strom aus Photovoltaik, sorgte ab dem Jahr 2000 für einen spürbaren Anstieg der Verkäufe,

- Aufgrund der geringen historischen Absatzvolumina, vor allem aber wegen der langen Lebenserwartung von PV-Modulen ist der Altgeräterücklauf bis heute im Vergleich zu traditionellen Elektro- bzw. Elektronikgeräten gering,

- Die Photovoltaikindustrie hatte frühzeitig signalisiert, eine eigene flächendeckende Rücknahme und Recyclinglösungfür alte PV-Module einrichten zu wollen.

(Quelle: elektrogesetz.de)

II/1. Entsorgungswege für Photovoltaik - Module:

Bis zum Jahr 2007 gab es in Deutschland im Photovoltaik-Markt nur wenige Ansätze zu möglichen Entsorgungslösungen für Altmodule:

- Recycling kristalliner PV-Paneele ( SolarWorld ): Damals konzipiert vor allem für Produktionsabfälle; wurde zwischenzeitlich eingestellt,

- Recycling von Dünnschichtmodulen ( First Solar ): Sowohl für Produktionsabfälle als auch Altmodule geeignet,

- Recycling aller Typen von PV-Modulen ( PV Cycle ): Industrie- und EU-weiter Ansatz für ein flächendeckendes Rücknahme und Entsorgungssystem von Altpaneelen.

(Quelle: elektrogesetz.de)

Verbände:

Einige Hersteller bedienen sich Dienstleistungsunternehmen (wie z.B. PV Cycle, Solar German Cells GmbH, Take-e-way GmbH), die deren Pflichten aus dem ElektroG ganz oder teilweise übernehmen.

PV Cycle Mit Schwerpunkt auf Solarenergiesystemprodukten wurde PV Cycle Deutschland 2013 von der PV Cycle Association mit dem Ziel gegründet, deutschen Fabrikanten und Importeuren eine einfache Umsetzung ihrer gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen. Mit seinem innovativen Ansatz hat sich PV Cycle seitdem auch auf Kollektiv- und Einzellösungen für Hersteller oder Abfallbesitzer von anderen Produkten wie Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Verpackungen spezialisiert.

(Quelle: pvcycle.de)

Die Solar German Cells GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Leipzig. Gegründet im Jahre 2008, hat sich das Unternehmen auf die fachgerechte Demontage und Entsorgung von Solaranlagen spezialisiert.Recycling von PV Modulen jeglicher Art, Demontage & Entsorgung von Photovoltaikanlagen, Demontage & Entsorgung in allen Ländern der EU, Europaweite Abholung

(Quelle: solargermancells.com)


Die Take-e-way GmbH mit Sitz in Hamburg wurde im Jahr 2004 gegründet und ist Anlaufstelle für alle Händler, Importeure und Vertreiber von Elektrogeräten, die Unterstützung bei den gesetzlichen Regeln der Produktverantwortung benötigen. take-e-way übernimmt inzwischen für über 3.000 Firmen die Registrierung und die Übernahme der Aufgaben und Pflichten nach dem Elektrogesetz (ElektroG), dem Batteriegesetz (BattG) und der Verpackungsverordnung (VerpackV).

(Quelle: take-e-way.de)

 
Alternative Abgabemöglichkeiten für den Verbraucher:

 
Kommunale Sammelstellen
In der Regel kann ein privater PV-Anlagenbetreiber seine Altmodule an einer kommunalen Sammelstelle abgeben. Diese nimmt entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags nur Altgeräte in haushaltsüblichen Mengen an. Wie viel Module dann als „haushaltsübliche Menge“ tatsächlich abgegeben werden dürfen, ergibt sich daraus jedoch nicht. Hier besteht noch Klärungsbedarf.
Bei der Rückgabe von mehr als 20 Modulen ist eine Abstimmung mit der öffentlichen Annahmestelle notwendig. Ob die Kommune einen Abholservice anbietet, muss jeweils vor Ort abgeklärt werden.

 
Informationspflicht
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben auch eine Informationspflicht gegenüber
den privaten Haushalten, wo sie ihre Module abgeben können: Nicht jede kommunale
Sammelstelle ist verpflichtet Module anzunehmen. Es muss nur sichergestellt werden, dass eine
Annahme in dem Entsorgungsgebiet gewährleistet ist.
Informationen zur nächstgelegenen Sammelstelle stellt ebenfalls die Stiftung Elektro-Altgeräte Register in ihrem Verzeichnis aller Sammel- und Rücknahmestellen bereit.
Wer für die Rücknahme von Altmodulen großer Photovoltaikanlagen zuständig ist, hängt grundsätzlich von der Registrierung als B2C oder B2B-Geräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register ab.

 
Rücknahme durch Hersteller
Neben der Abgabe von Altmodulen am kommunalen Recyclinghof können Hersteller eigene
Module zurücknehmen (Freiwillige Eigenrücknahme), wie dies z.B. seit Jahren von First Solar
für seine Cadmium-Tellurid-Module praktiziert wurde.
Manche Hersteller bzw. deren Dienstleistungsunternehmen bieten dem PV-Anlagenbetreiber in Abhängigkeit von der Menge und dem Zustand der anfallenden Module auch einen kostenlosen Abholservice an.

 
Rücknahme durch Handel
Unter den o.g. Voraussetzungen besteht auch für Händler oder Onlineanbieter eine Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme von Altmodulen beim Verkauf neuer Module. Bis zum 24. Juli 2016 hatten die Händler Zeit, Rücknahmesysteme aufzubauen.

Die Rücknahme von Elektroaltgeräten im kleinem Einzelhandel war bisher freiwillig möglich

Neue Rücknahmepflicht besteht seit Inkrafttreten des ElektroG2 für große Einzelhändler (≥ 400 m2 Ladenfläche) bzw. Direktvertreiber (≥ 400 m2 Lagerfläche)

„1:1“: Rücknahme eines ähnlichen Altgerätes bei Neuverkauf

„0:1“: Rücknahme beliebiger Kleingeräte bis max. 25 cm (in haushaltsüblichen Mengen)

(Quellen: sfv.de, elektrogesetz.de)

 

II/2. Entsorgung von Solarthermie – Modulen

SolarthermieEntsorgung über Hersteller/Installateur

Hersteller mit Zeichen "Blauer Engel" haben sich zur Rücknahme und Wiederverwertung verpflichtet.

Hersteller ohne Zeichen "Blauer Engel" haben keine Verpflichtung zur Rücknahme, freiwillige Rücknahme ist möglich. Einige Hersteller nehmen Kollektoren nur während der Garantiezeit, andere während der gesamten Lebensdauer, wieder andere nur, wenn wieder Kollektoren aus ihrem Haus eingebaut werden. In jedem Fall ist die Rücknahme über den Betrieb, der die Anlage installiert hat, möglich.

Das Umweltprüfzeichen RAL UZ-73 (Blauer Engel für Sonnenkollektoren) wird von der RAL gGmbH für Sonnenkollektoren nach DIN EN 12975 verliehen, für die die erforderlichen Nachweise geprüft und hinterlegt sind.

 
Blauer Engel
SonnenkollektorenRAL UZ-73
Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Die Richtlinie für Sonnenkollektoren zeichnet Produkte aus, die von der Produktion bis zur Entsorgung gehobene Umweltansprüche und zugleich auch hohe Ansprüche an Gesundheits- und Arbeitsschutz erfüllen.

(Quelle: awm-muenchen.de, blauer-engel.de)

 
Anforderungen und Nachweise für die Vergabe des „Blauen Engel“

Der jährliche Kollektorertrag (Jahresenergieertrag), bezogen auf eine Anlage mit einem solaren Deckungsanteil von 40%, muss mindestens 525 kWh /m² betragen. Der Nachweis wird von zertifizierten Prüfinstituten ausgestellt und gilt für dort geprüfte Kollektoren unter genau definierten Prüfbedingungen, die vom normalen Anlagenbetrieb abweichen.
In den Kollektoren dürfen als Wärmeträger keine halogenierten Kohlenwasserstoffe, wassergefährdenden und umweltgefährdende Stoffe entsprechend der geltenden Ordnungen und Definitionen eingesetzt werden.
Die eingesetzten Dämmstoffe dürfen nicht unter Einsatz halogenierter Kohlenwasserstoffe hergestellt sein. Die Dämmstoffe dürfen bei Stagnationstemperaturen (die höchste Temperatur, die der Kollektor erreicht, wenn keine Wärme abgeführt wird) keine definierten gefährlichen und umweltgefährdenden Ausgasungen verursachen.
Die in den Kollektoren eingesetzten Materialien erfüllen die Anforderungen der DIN EN 12975.
Die Zeichennehmer verpflichten sich zur Rücknahme und Wiederverwendung der Kollektoren und eingesetzten Materialien
Der Zeichennehmer informiert über die Sicherheitsbedingungen im Umgang mit dem eingesetzten Wärmeträger und über das für den Absorber verwendete Beschichtungsverfahren.

(Quelle: haustechnikdialog.de)

Alternative Abgabemöglichkeiten für den Verbraucher:

Kommunale Sammelstellen

Sie können bei der Abfallberatung in ihrer Kommune nachfragen, ob die Sonnenkollektoren an den kommunalen Wertstoff-/ Recyclinghöfen abgegeben werden können.

III. Information zum Recyclingprozess von Photovoltaik - Modulen:

95 % der in einem Photovoltaik Modul verbauten Materialien können wiederverwertet werden.

Die in einem Silizium basierten Modul enthaltenen Kunststoffe werden bei 600° C verbrannt, zurück bleiben Glas, Metall, verschiedene Füllstoffe und die eigentliche Solarzelle. Durch chemisches Ätzen wird die Zelle von ihren Oberflächenschichten gereinigt. Aus dem Silizium können nun neue Zellen hergestellt werden. Andere Materialien, wie Aluminium und Glas, das, abhängig vom Modultyp, einen Anteil von bis zu 75 % am gesamten Paneel hat, können an entsprechende Recyclingunternehmen übergeben werden.

(Quelle: proteus-solutions.de)

 

Kommunale Recyclinghöfe müssen nun auch Photovoltaikmodule annehmen!

Recycling-Kreislauf

Seit April 2016 ist das neue Elektro-und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Nun müssen die kommunalen Recyclinghöfe auch Photovoltaikmodule kostenlos annehmen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Hersteller alte Produkte kostenlos zurückzunehmen. Dafür werden für Privathaushalte in den Kommunalen Sammelstellen neue Behälter bereitgestellt. Bis zu 20 Module können dort ohne Voranmeldung abgegeben werden.

In Berlin ist das alles ein bisschen anders. Sie können ihre Module nicht einfach bei der BSR auf einem Recyclinghof abgeben. In Absprache mit der BSR wurde bei der Fa. BRAL, Marzahner Straße 36, 13053 Berlin (Tel.: 030/982 42 34) eine kommunale Annahmestelle eingerichtet. Dort werden ihre Photovoltaikmodule, wenn sie eine von der BSR ausgestellte Anlieferungsberechtigung haben, kostenlos angenommen. Diese Anlieferungsberechtigung stellt ihnen die BSR aus. Es dürfen Altmodule aus Privathaushalten sowie Altmodule aus sonstigen Herkunftsbereichen angeliefert werden. Die Beschaffenheit und Menge muss haushaltsüblich sein, was auch immer das heißen mag.

Die Photovoltaikmodule müssen unbeschädigt sein, da sie Schadstoffe enthalten können. Deshalb wird empfohlen die Module nur von entsprechend qualifizierten Fach- und Demontagefirmen rückbauen zu lassen. Von einer Demontage durch den Besitzer wird dringend abgeraten.

Für weitere Fragen steht ihnen gerne die Fa. BRAL zur Verfügung.

Weitere Informationen bei der:

Abfallberatung der Berliner Stadtreinigung Ringbahnstraße 96 12103 Berlin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Telefon 030 7592-4900 Telefax 030 7592-2262

 

Abfallvermeidung, Sortierung und Verwertung

Tipps zur Abfallvermeidung. Was kann man grundsätzlich tun?

- Mehrweg- statt Einwegverpackungen
- unverpackte Ware bevorzugen
- beim Einkauf Korb, Tasche oder Klappbox benutzen
- aufwendig verpackte Ware meiden
- reparaturfreundliche und langlebige Produkte bevorzugen
- Einwegerzeugnisse bzw. Ex- und Hopp-Artikel meiden
- umweltschonend hergestellte Produkte kaufen
- Recyclingprodukte bevorzugen
- schadstoffhaltige Produkte meiden
- batteriebetriebene Geräte meiden
- Produkte aus recyclebaren Materialien bevorzugen
- überlegen was man wirklich benötigt
- selten benutzte Geräte mieten oder mit anderen nutzen
- auf bestimmte Geräte (nach Bedarf) ganz verzichten

Hinweise zu Entsorgungstonnen. Was gehört in welche Tonne?

Blaue Tonne:
Kartonagen, Verkaufsverpackungen aus Papier und Pappe mit dem Grünen Punkt, Zeitungen, Zeitschriften, Schulhefte und Bücher ohne Einband

Braune Tonne:
Bioabfälle wie Küchen- und Gartenabfälle

Wertstofftonne (früher Gelbe Tonne/Gelber Sack/Orange Tonne):
Verpackungen und andere Gegenstände aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff. Dazu gehören

Kunststoffe:
- Becher (z.B. Jogurt-, Margarinebecher)
- Kunststoffflaschen (z. B. Pflegemittel-, Spül- und Waschmittelflaschen, Saftflaschen)
- Gebrauchsgegenstände (z. B. Gießkannen, Blumentöpfe, Plastikschüsseln, Spielzeug)
- Folien
- Schaumstoffe

Metalle:
- Getränke- und Konservendosen
- Töpfe, Werkzeuge, Besteck, Schrauben
- Aluminiumfolie, -deckel und -schalen
- Flaschenverschlüsse
- Verbundstoffe:
- Getränkekartons
- Arzneimittelblister (leer)

Das gehört nicht in die Wertstofftonne:
- Elektrogeräte
- Energiesparlampen
- Batterien
- Textilien
- Datenträger
- Holz

Graue Tonne:
- Restabfall

Glas-Container:
- Weißglas, Grünglas, Braunglas

Ökologische Alternativen – Was kann man konkret tun?

- Solarzellen, Akkus, Netzteile anstatt Batterien verwenden
- Mehrweggeschirr anstelle von Einweggeschirr benutzen
- Einwegfeuerzeuge oder -stifte durch Mehrwegutensilien ersetzen
- Einwegwindeln meiden und den Windeldienst nutzen
- Nachfüllpackungen für Gewürze, Waschmittel, etc. kaufen
- Farben, Lacke und Kleber lösungsmittelfrei anschaffen
- Papierkaffefilter gegen Permanentfilter aus Metall oder Kunststoff austauschen
- Spezialreiniger mit biologisch abbaubaren Inhaltsstoffen verwenden
- chlorfrei gebleichtes und recyceltes Papier nutzen und es doppelseitig beschreiben
- Kleidung aus Ökonaturfasern tragen oder second hand anschaffen
- biologisch erzeugte und Nahrungsmittel aus der Umgebung verwerten
- Thermokannen und Glasflaschen anstelle von PET-Flaschen nutzen
- Butterbrotdosen anstelle von Butterbrotpapier verwenden
- Mehrwegflaschen und -gläser anstelle von Einwegbehältnissen benutzen
- recyclingfähige und Mehrwegverpackungen anstelle von Alufolien verwenden
- Stoffhand- und -Taschentücher anstatt Papierprodukte benutzen
- Marmeladen-, Obst- und Gemüsegläser weiterverwenden
- alte Textilien bei Altkleidersammlungen soz. Einrichtungen abgeben oder verkaufen
- Möbel im A&V und auf Flohmärkten verkaufen bzw. bei soz. Einrichtungen abgeben
- Hausrat im A&V und auf Flohmärkten verkaufen und an soz. Einrichtungen abgeben
- Küchenabfälle kompostieren
- Grünschnitt, Gartenabfälle und Laub kompostieren

Biomassenverwertung: Biomasse und deren Nutzung

Was ist Biomasse?
Unter Biomasse sind alle Arten von Pflanzen, die auch speziell zur Energiegewinnung angebaut werden können, sowie pflanzliche und tierische Reststoffe zu verstehen. Daraus lassen sich feste, flüssige und gasförmige Energieträger gewinnen. Biomasse kann als trockene Biomasse (< 15% Wassergehalt) oder nasse Biomasse (> 15% Wassergehalt) zum Einsatz gelangen. Vielfach werden feste Bioenergieträger (z.B. Raps, Strauchschnitt, Biomüll) zur besseren Verwertung in Sekundärenergieträger umgewandelt wie flüssige (z.B. Rapsöl) oder gasförmige (Biogas). Dies geschieht durch thermochemische, physikalisch-chemische oder biochemische Umwandlungsverfahren.

thermochemische Verfahren: Verkohlung, Verflüssigung, Pyrolyse und Vergasung
physikalisch-chemische Verfahren: dabei werden Öle und Fette durch Pressen oder Extraktion gewonnen.
biochemische Verfahren: dabei wird Biomasse mit Hilfe von Mikroorganismen in Sekundärenergieträgern umgewandelt. Durch Vergärung wird unter Sauerstoffabschluss Bio- bzw. Klärgas gewonnen. Eine weitere Variante ist die Kompostierung. Sie dagegen erfordert eine Luftsauerstoffzufuhr. Eine weitere Anwendung ist die Alkoholgärung. Zucker-, Stärke-, oder Bakterien werden in Alkohol (Bioethanol) umgewandelt.

Vorteile der Biomasse und deren Nutzung zur Energiegewinnung:
- lagerfähig und fast immer verfügbar
- die Abhängigkeit von teuren Energieimporten wird reduziert
- neutrale Kohlendioxidbilanz

Bioenergieanlagen sollten in der Nähe von Biomassenanbaugebieten liegen, dadurch fallen energieaufwändige Transporte weg.

Nachteile von Biomasse:

Soziale, ethische und ökologische Aspekte dürfen beim Ausbau der Bioenergienutzung nicht außer Acht gelassen werden.

Die energetische Nutzung von Getreide (deren Verbrennung) wird in der ganzen Welt aus ethischen Gründen intensiv diskutiert.

Das Verbrennen von Altholz führt zur erhöhten Produktion von Distickstoff (N2O) dem Treibhausgas. Auf die Düngung beim Anbau von Biomasse sollte verzichtet werden, da bei der Düngung als auch bei deren Nutzung ebenfalls Distickstoff entweicht.

Bioenergie aus Abfall:

Biomasse (Biomüll) ist in Berlin wie auch in anderen Großstätten ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Energiegewinnung.

Mit einer groß angelegten, wie auch originellen Werbekampagne macht uns die BSR auf die Notwendigkeit von im Haushalt anfallenden, verwendbaren Bioabfall aufmerksam.

Kann Adam von Eva im Paradies verführt werden ohne Apfel?
Wie sieht Holbeins Kaufmann ohne Verlobungsnelken aus?
Die alte Frau beim schälen ihrer Äpfel ohne Schalen?

Aber wo sind all diese Biowiedergebrauchssachen? In der Biotonne vor Ihrem Haus!
Hand aufs Herz: Nutzen Sie eine von den braunen und von der BSR aufgestellten Tonnen um die Berliner Stadtreinigung bei ihrem Vorhaben zu unterstützen, um über 50.000 Tonnen (bald sollen es 100.000 Tonnen sein) Bioabfälle zu sammeln und als Kraftstoff nutzbar zu machen.
Der Kraftstoff soll zunächst für die Fahrzeuge der BSR genutzt werden, womit schon eine deutliche Verbesserung für die Umwelt zu verzeichnen ist.

Was gehört nun in die braune "Biotonne" hinein?
- Gartenabfälle (Rasenschnitt)
- Grün und Strauchschnitt
- Schalen und Reste von Obst und Gemüse
- Tee und Teebeutel
- Eierschalen
- Essenreste - unter Zeitungspapier - (auch gegärtes)
- verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackung)
- Einschlagpapier (z.B. altes Zeitungspapier um das BIOGUT einzuwickeln);

Warum? - Zeitungspapier nimmt die Feuchtigkeit von Essenresten, Laub, Kleintierstreu u.s.w. auf.

Und was gehört nicht hinein?
- Metall, Kunststoffe
- alles das, was wir normalerweise in die anderen Tonnen werfen, aber die leider wieder mal überfüllt sind
- Sonderabfälle wie Altbatterien, Glas- und Tonscherben

Was aber macht die BSR mit diesen zugegebenermaßen nicht immer wohlriechenden Energieressourcen? Sie lassen sie vergären.

Was verstehe ich also unter Vergärung?

Vergärung nennt man den Prozess, bei den Mikroorganismen in Abwesenheit von Sauerstoff den Abbau von biologischen Material vornehmen. Aus den hieraus entstehenden Mikroorganismen können derzeit schon elektrischer Strom und Wärmeenergie gewonnen werden. Bereits heute werden folgende Biokraftstoffe eingesetzt:

Biodiesel
Bioethanol
Pflanzenöl

Quelle: Berliner Energietage 2009 - BSR

 

Recycling von Windkraftanlagen

Sauber soll sie sein, kostenlos und unerschöpflich. Doch was für Windkraft gilt, trifft nicht immer auf Windkraftanlagen zu. 20 Tonnen Stahl, Kupfer und Beton kommen schließlich auch nicht aus dem Nichts.

Jedoch bei denen die auf 20 Jahre befristete Förderung (nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz) ausläuft, lohnt sich der weitere Betrieb wirtschaftlich nicht mehr, obwohl diese Windräder weiterhin Strom produzieren. Was wird also aus den stählernen Riesen nach dem Rückbau, und was aus den Flächen, auf denen sie stehen.

Warum werden Windkraftanlagen nach 20 Jahren abgebaut?

Zunächst: Nicht alle Windkraftanlagen werden nach 20 Jahren abgebaut. "Eine Windenergieanlage ist technisch in der Lage, deutlich länger als 20 Jahre Strom zu erzeugen", sagt Jürgen Quentin von der Fachagentur Windenergie an Land, die die öffentliche Hand, Unternehmen und Naturschutzverbände berät. "Auf 20 Jahre begrenzt ist jedoch die Vergütung, die ein Anlagenbetreiber für den erzeugten Strom auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhält. Danach muss sich der Weiterbetrieb über den Stromverkauf an der Börse finanzieren."

Für viele Betreiber ist das gar nicht so leicht, da zusammen mit dem Wegfall der Vergütung auch ganz andere Kosten für den Erhalt der Anlage entstehen. Ein Windrad muss nach 20 Jahren erstmals einer großen Weiterbetriebsprüfung unterzogen werden, die mit hohen Kosten verbunden ist. Auch laufen nach 20 Jahren viele der Pachtverträge aus, die die Betreiber mit den Eigentümern der Fläche unterschrieben haben.

In Deutschland sind jedoch weiterhin 4.430 Anlagen in Betrieb, die allesamt älter als 20 Jahre sind und trotzdem weiter Strom produzieren. In Brandenburg sind es immerhin 310 Anlagen, die dieses Alter übertreffen.

 Wann rentiert sich der Weiterbetrieb einer Windkraftanlage?

Das hängt von vielen Faktoren ab, etwa von der Höhe der Grundstückspacht, den Wartungsverträgen und dem Ersatzteilbedarf. "Alte Anlagen können sich durchaus auch ohne Förderung rechnen. Fallen große Reparaturen an, wird das dann aber auch schwierig", sagt Volker Quaschning, Professor für Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin.

Ein besonders wichtiger Faktor sind nicht zuletzt die Strompreise, die in Deutschland auf ein neues Rekordhoch geklettert sind. Das macht einen Fortbetrieb natürlich lukrativ. 2020 sah das noch völlig anders aus. An der Leipziger Strombörse hatten die Preise kräftig nachgegeben. Im Zuge der Corona-Pandemie hatten sie sich fast halbiert.

Wer nach Auslaufen der Förderung nur noch zwei Cent pro Kilowattstunde bekommt und mit drei bis fünf Cent Betriebskosten pro Kilowattstunde rechnen muss, für den lohnt sich der Betrieb ohne Netzvergütungszulage nicht. "Um eine Anlage finanzieren zu können, braucht man aber verlässliche Rahmenbedingungen über 20 Jahre", erklärt Quaschning.

Sind die alten Windkraftanlagen weniger effizient als die neuen?

Neue Windkraftanlagen sind meist größer, ernten den Wind in größeren Höhen und können damit deutlich mehr Strom zu niedrigeren Kosten produzieren. Hatten die Anlagen in den neunziger Jahren eine Leistung von 500 bis 800 Kilowatt und im Jahr 2000 um die 1.000 Kilowatt, verfügen neue Anlagen über vier oder sogar sechs Megawatt. Das heißt, mit einer Windkraftanlage kann man heute sechs 20 Jahre alte Windräder ersetzen.

 Was passiert mit den alten Windkraftanlagen?

"Da stellt sich die Frage, lohnt sich der Weiterbetrieb", sagt Jürgen Quentin. "Wenn der Betreiber damit kein Geld verdienen kann, wird er sie stilllegen. Und wenn sie noch in Schuss ist, kann er sich einen Käufer suchen, wenn nicht dann ein Abbruchunternehmen." Alte Windkraftanlagen werden häufig ins Ausland verkauft. Auf Portalen werden ausrangierte Anlagen gehandelt und oft in Osteuropa wieder aufgebaut.

Aber auch Windkraftanlagen die nicht mehr betriebsfähig sind, finden ihre Abnehmer. Windkraftanlagen bestehen auf das Gewicht bezogen aus über 90 Prozent Stahl und anderen Edelmetallen. Der Stahl- und Kupferpreis wird ebenfalls immer teurer, so dass Betreiber die Anlage zu guten Preisen verkaufen können.

Schwieriger wird es beim Recycling der Rotorblätter, die aus Verbundwerkstoff bestehen und nur teilweise in der Zementindustrie verbrannt werden könne.

Was passiert aus den für die Windräder bereitgestellten Flächen?

"Wird die Anlage endgültig stillgelegt, muss sie zurückgebaut werden", sagt Quentin. Und die Rückbauverpflichtung werde durch eine finanzielle Bankbürgschaft abgesichert. Der Landkreis hat Zugriff auf diese Gelder und kann, falls der Betreiber das nicht tut, das Windrad zurückbauen lassen.

Unklar ist, an wie vielen Standorten neue Windräder errichtet werden können. Dies wird als Repowering bezeichnet. Die Windräder von heute sind auch deshalb effektiver, weil sie höher sind und längere Rotorblätter haben. Das kann allerdings dazu führen, dass Abstände zu Wohngebieten größer sein müssen.

Viele Windrad-Standorte kommen daher für einen Austausch durch größere Neuanlagen nicht in Frage. Die Fachagentur Windenergie an Land geht davon aus, dass höchstens 60 Prozent der Anlagen in Deutschland durch leistungsstärkere ersetzt werden können. Wie viele von den 429 alten Anlagen in Brandenburg ersetzt werden können, bleibt abzuwarten. Nach Erkenntnissen der Landesregierung dürften zwei Drittel am selben Standort nicht zu ersetzen sein.

Trockenlegung

Getriebeöle sowie andere Altöle, Fette und Schmiermittel sind den Anlagen zu entnehmen und einer Verwertung gemäß Altölverordnung zuzuführen. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass alte Betriebsflüssigkeiten während des Rückbaus in die Umwelt gelangen und dort verbleiben. Schaltanlagen enthalten meist Schwefelhexafluorid. Die Rückgewinnung dieses Gases darf nach der Verordnung (EU) 517/2014 sowie der nationalen ChemKlimaSchutzV nur durch zertifiziertes Personal erfolgen, um das Recycling, die Aufarbeitung oder Zerstörung sicherzustellen. Dieses Gas  ist nach den Vorschriften der DIN EN 60480 zu behandeln. Zudem gilt die freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller und Betreiber von elektrischen Betriebsmitteln > 1 kV. 

Rotorblätter zu Brennstoff und Sandersatz

Manche der alten Mühlen werden verkauft, andere verschrottet, wobei Stahl und Beton wiederverwendet werden können. Die Maschinenhäuser bleiben erstmal unversehrt und sollen als Ersatzteillager dienen. Schwieriger ist es mit den Rotorblättern: Die enthalten glasfaserverstärkte Kunststoffe und dürfen seit 2005 nicht mehr so einfach weggeschmissen werden.

"Die werden nach Bremen transportiert. Dort hat sich ein Unternehmen auf die Verwertung von Rotorblättern spezialisiert", sagt Sylvia Moritz, Bauleiterin bei Denker & Wulf, "Die machen sie klein, mischen einen Papiermischstoff und bieten das der Zementindustrie an." Die nutzt das Gemisch dann als Brennstoff. Die zurückbleibende Asche kann als Sandersatz verwendet werden.

Einer der ersten Schritte der Demontage ist das Entfernen von Rotorblättern. Sowohl bei der Einzelblattdemontage als auch bei der Sterndemontage werden die Anlagenteile mittels Krans abgeseilt. Der weitere Rückbau erfolgt am Boden. In dem meisten Fällen folgt in Vorbereitung auf das Recycling eine Segmentierung mittels eingehauster Sägen, wobei Sägestäube und staubkontaminiertes Kühlwasser aufgefangen werden. Als Alternative gibt es ein Konzept, bei welchem eine Säge in einer unbemannten Rückbaukammer die Rotorblätter im montierten Zustand segmentiert. Auch bei diesem Verfahren ist der Sägeprozess umschlossen und sämtliche Segmente, Stäube und Kühlflüssigkeiten werden aufgefangen. In Rotorblättern befinden sich wertvolles Kupfer und Aluminium, welche nachfolgend zurückgewonnen werden sollten. Faserverbundwerkstoffe sind in glas- und carbonfaserverstärkte Kunststoffe zu trennen. Während glasfaserverstärkte Kunststoffe z.T. als Ersatzbrennstoff energetisch bzw. in Zementwerken auch stofflich und energetisch verwertet werden können, sollten carbonfaserverstärkte Segmente einer spezialisierten Verwertung mit Faserrückgewinnung zugeführt werden.

 Kein Windpark ohne Rückbaugeld

Der Rückbau ist auch deswegen kompliziert, weil jedes Modell dafür eine eigene Anleitung hat. Bezahlen müssen das die Vorbesitzer der Windräder. "Das war schon in den Nutzungsverträgen mit den Grundstücksbesitzern vereinbart, dass ein gewisser Satz X zurückzulegen ist, um den Rückbau zu finanzieren", erklärt Sylvia Moritz. In Prenzlau wurde das damals mit einem Städtebaulichen Vertrag geregelt. Inzwischen hat das Landesumweltamt für ganz Brandenburg entschieden: Windkraftbetreiber müssen schon im Vorfeld eine Geldbürgschaft für den Rückbau bei der Kommune hinterlegen

Rückbauanzeige

Sollte ein Betreiber eine Anlage zurückbauen, muss er dieses Vorhaben der Baubehörde vor Ort sowie dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden. In technischen Belangen sollten Betreiber qualifizierte Abbruch- und Entsorgungsunternehmen beauftragen und Anlagenhersteller einbeziehen. Oftmals halten Hersteller für den Rückbau wichtige technische Daten bereit, können anlagenspezifisch Rückbaukonzepte empfehlen und unterstützen das Repowering.

 

Projekt: Solare Energie für Oheze-Naka

Wir haben es gemeinsam geschafft.

Solare Energie in Ohaze-Naka_6Die öffentliche Schule im Dorf Oheze-Naka (Nigeria) bezieht endlich Strom aus einer Photovoltaikanlage. Das Dorf, welches bisher über keine elektrische Stromversorgung verfügte, feiert seine erste Solaranlage im Ort. Die Kinder der Schule genießen die Energie aus der Sonne, um bei guter Beleuchtung auch in den frühen Abendstunden nach der Feldarbeit noch lernen zu können.

Wir danken dem BMZ in Kooperation mit der Stiftung Nord-Süd-Brücken für die finanzielle Unterstützung sowie allen engagierten Spendern und Unterstützern, die mit Rat und Tat den Initiatoren von Anfang an geduldig und kompetent zur Seite standen.

Schön wäre nun auch noch der Anschluß des Krankenhauses. Leider reichte dafür das Geld nicht aus. Spenden sind deshalb weiterhin willkommen.

Stiftung    Bund


Spenden für Oheze-Naka auf betterplace.org

Solare Energie in Ohaze-Naka_1

Solaranlage in Oheze-Naka

 zur Oheze-Naka Galery

Hier drei UBB-Filme :

Begegnungsgarten Biene und Tomate

 

Internationale Weiterbildung

 

GRUNDTVIG Workshops

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Umweltbüro für Berlin-Brandenburg e. V.
Geschäftsführer: Stefan Grenz
Ueckermünder Str. 3
10439 Berlin
 

Kontakt:

Telefon:  (030) 421 37 00
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Registereintrag:

Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer:  15028 Nz

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
27/679/50155

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Stefan Grenz
Ueckermünder Str. 3
10439 Berlin

Hintergrundbild:

© Ulrich Noack  / pixelio.de


 

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Quellen: Disclaimer eRecht24